Seit 01.01.2013 müssen Eigentümer Ihren Schornsteinfeger beauftragen.
Freie Schornsteinfeger Wahl
Das Schornsteinfegermonopol ist seit 2008 in Deutschland gelockert. Ab 2013 dürfen
nicht nur Schornsteinfeger aus der EU, sondern auch deutsche Schornsteinfeger
in ganz Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten. Verbraucher können nun
ihren Schornsteinfeger frei wählen und sind nicht mehr an den zuständigen
Bezirksschornsteinfeger gebunden.
Welche Arbeiten betrifft die freie Schornsteinfeger Wahl?
Allerdings dürfen nicht alle Aufgaben, die vom Schornsteinfeger übernommen werden, nun an einen freien Schornsteinfeger übertragen werden. Nach wie vor bleibt ein Teil der Aufgaben
beim Bezirksschornsteinfeger. Zu diesen Aufgaben gehört zum Beispiel die
Inbetriebnahme neuer Feuerstätten und die Feuerstättenschau, die zwei Mal
innerhalb von sieben Jahren, also alle dreieinhalb Jahre, stattfinden muss.
Vorteile der Wahl des Bezirkschornsteinfeger für Verbraucher
Von der freien Schornsteinfeger Wahl erhoffen sich viele Hauseigentümer sinkende Kosten.
Teilweise wird mit Kosteneinsparungen von bis zu 30 Prozent geworben.
Verbraucherschützer sehen jedoch rund zehn Prozent als realistisch an. Und
diese ergeben sich nicht dadurch, dass die Kehrungen oder Messungen preiswerter
würden. Bis zum Jahr 2013 sind die Schornsteinfeger sowieso alle an die
Gebühren gebunden, die u.a. in der KÜO festgesetzt sind. Am Anfang sind der
Wettbewerb und der Markteintritt die einzigen Gründe, weshalb freie Schornsteinfeger
ihre Dienstleistungen insgesamt billiger als die Konkurrenz anbieten werden.
Große Preisabschläge sind nämlich angesichts der sehr knapp bemessenen
Arbeitswerte auch ab 2013, wenn die Preise von jedem Schornsteinfeger selbst
festgelegt werden können, kaum zu erwarten. Ein unbestrittener Vorteil für
jeden Hauseigentümer ergibt sich durch die Bezirksschornsteinfeger Wahl
angesichts steigender Kundenorientierung wie auch durch die größere
Flexibilität in seinem Kehrbezirk. Die Struktur der Kehrbezirke erlaubt es dem Bezirksschornsteinfeger seinen Kunden individueller zu betreuen. Da der Bezirksschornsteinfeger auch zukünftig gesetzlich verpflichtet ist der in seinem Kehrbezirk befindlichen Wohneinheiten zu verwalten, spart der Kunde bei Beauftragung einen erheblichen Anteil Verwaltungsaufwand und somit zukünftig anfallender Kosten ein. Durch die gesetzliche Neuregelung lassen sich weitere Dienstleistungen wie Gashausschau, Installation und Wartung von Rauchwarnmelder oder die Reinigung von Kaminöfen und Lüftungsanlagen, ohne erheblichen Zusatzaufwand für den Kunden erbracht werden.
Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle
Hausbesitzer sind durch die freie Schornsteinfeger Wahl selbst dafür verantwortlich, dass regelmäßig die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsmessungen, Kehrungen und Überprüfungen der Abgasanlagen, Schornsteine und Feuerstätten stattfinden. Bisher verwaltete der Bezirksschornsteinfeger die Termine und wurde aktiv. Auch ist ein
Feuerstättenbescheid notwendig, der die Grundlage für die Beauftragung eines
freien Schornsteinfegers bildet. Diesen Feuerstättenbescheid muss sich jeder
Hauseigentümer vom Bezirksschornsteinfeger ausstellen lassen. Er ist
kostenpflichtig. Zudem ist jeder Hauseigentümer, der einen anderen
Schornsteinfeger mit den Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten beauftragt hat,
verpflichtet, dem Bezirksschornsteinfeger zwei Wochen nach Ablauf der
festgelegten Frist nachzuweisen, dass die Arbeiten erledigt wurden. Dafür gibt
es ein Formblatt. Will man die Vorteile der freien Schornsteinfeger Wahl
richtig nutzen, dann sollte man sich nicht nur von einem, sondern von mehreren
Schornsteinfegern ein Angebot erstellen lassen.
Wahlfreiheit
Viele Hauseigentümer sind mit ihrem bisherigen Schornsteinfeger zufrieden und lassen sozusagen alles beim Alten. Andere genießen die freie Schornsteinfeger Wahl und übernehmen die Terminverwaltung und den zusätzlichen Verwaltungsaufwand angesichts der Möglichkeit, Kosten zu sparen gerne.
Schornsteinfeger Kosten
Der Schornsteinfeger kommt – meist angekündigt durch einen Zettel mit dem vorgesehenen Datum im Briefkasten. Seit Januar 2010 ist in der bundesweit gültigen Kehr- und
Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt, was der Schornsteinfeger erledigen soll
und auch, wieviel er dafür in Rechnung stellen darf.
Bestimmung der Schornsteinfegergebühren durch Arbeitswerte
Die Schornsteinfeger Kosten sind aber dennoch nicht in allen Bundesländern gleich. Für jede einzelne Dienstleistung werden in der KÜO die Schornsteinfegergebühren in sogenannten
Arbeitswerten ausgedrückt. Grob gesagt bedeuten diese Arbeitswerte den
Zeitaufwand, der für die Tätigkeit veranschlagt wird. Für jeden Arbeitswert
wird ein bestimmter Betrag festgelegt. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird ein Arbeitswert mit 0,92 Euro
zuzüglich Mehrwertsteuer vergütet. In Hamburg ist ein Arbeitswert dagegen 1,10
Euro wert. Berlin setzt einen Arbeitswert mit 0,90 Euro plus 19 Prozent
Umsatzsteuer an. In allen anderen Ländern liegt der Arbeitswert laut KÜO bei
1,01 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Kosten für den Schornsteinfeger
Die Arbeitswerte allein variieren also in den Bruttowerten zwischen 1,07 Euro und 1,31 Euro. da einige Länder zudem für die Anfahrt eine abweichende Anzahl an Arbeitswerten zulassen,
können sich hier weitere Unterschiede ergeben. Hier nun ein Überblick über die
zu erwartenden Schornsteinfegergebühren anhand einer Auswahl in Anlage 3 zu den
KÜO festgelegten Arbeitswerten.
UNSER ARBEITSWERT 2013 = 1,10 € Netto